AGBs
Sehr verehrter Gast, die „Eiche“ möchte ein Hotel sein, in dem die Gäste zu Freunden werden. Obwohl Sie unterwegs sind, möchten wir Ihnen ein Stück Heimat bieten. Dazu ist es nötig Vereinbarungen zu treffen:
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
5.1. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten nicht in Anspruch genommene Zimmer noch Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5.2. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Die gebuchten Zimmer werden vom Hotelier am Anreisetag grundsätzlich bis 18.00 Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb zu verständigen, wenn die Anreise voraussichtlich nach 18.00 Uhr erfolgen wird.
Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)